Diese Regressansprüche haben nichts mit dem Anspruch des Geschädigten gegen die Sozialversicherung zu tun. Hier kämpfen beide auf derselben Seite und der Geschädigte hat einen hervorragenden Mitstreiter.
Durch meine jahrelange Tätigkeit ist mir nichts in der Schadensregulierung fremd. Bis hin zum Kürzungs- und Verteilungsverfahren kenne ich alle Facetten der Schadensregulierung. Und habe im Laufe der Zeit viele gute und manchmal schlechte Argumente von Versicherern gehört.
Ich stehe ausschließlich auf der Seite der Geschädigten und deren Rechtsnachfolgern. Man kann nicht in einem Fall diese und im anderen Fall die andere Seite vertreten. Das lässt sich mit Haltung und Überzeugung nicht vereinbaren.
Meine Leistungen für Sozial- und Rentenversicherungsträger reichen von der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung über Beratungen bis hin zu Inhouseschulungen. Ich berate auch (teilweise namhafte) Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung von Personengroßschäden.
Im Buch „Das Verkehrsrechtliche Mandat Band 5: Personenschäden“ habe ich die Kapitel zum Sozialversicherungsrecht und zur gesetzlichen Unfallversicherung geschrieben.
Anfragen kostet nichts, lassen Sie uns gerne unverbindlich über eine Zusammenarbeit reden.